
Stellungnahme: Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund & Ländern
Berlin, 31.03.2020
Mit den Corona Hilfsprogrammen hat die Bundesregierung erste wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft abzumildern. Wir begrüßen, dass die Maßnahmen insbesondere auch die unternehmerische Realität von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen adressieren, die für die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturprägend sind.
Im Moment findet jedoch die am 29.03.2020 geschlossene Auslegung der Verwaltungsvereinbarung zu diesen Zuschüssen in den einzelnen Ländern im Bezug auf die Betriebsmittel unterschiedliche Anwendung. Für zehntausende Kultur- und Kreativschaffende sowie FreiberuflerInnen aus anderen Branchen sind die Betriebsmittel ihr Kopf, d.h. sie haben keine oder nur sehr geringe Kosten etwa für Miete und Leasing.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf:
- die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern dahingehend zu präzisieren, dass die Zuschüsse auch für die Auszahlung eines Unternehmergehalts verwendet werden dürfen und dadurch
- eine einheitliche Anwendung der Auszahlung der Zuschüsse in den Ländern sicherzustellen.
Wir bitten alle Betroffenen, Förderer und relevanten Netzwerke, diese Pressemitteilung zu teilen.